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Steinarbeiten aus Meisterhand

Natursteine Reinhold Laux * Steinmetz- und Steinbildhauermeister * 56766 Ulmen
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Natursteine Reinhold Laux · Steinmetz- und Steinbildhauermeister · Am Weiher 3 · 56766 Ulmen · Tel.: (0 26 76) 240 · info@natursteine-laux.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1
Die folgenden Bedingungen sind Vertragsbestandteil. Abweichende Geschäftsbedingungen u. telefonische oder mündliche Abreden bedürfen der Schriftform, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich Abweichendes gewollt.

§ 2
1.) Unsere Angebote erfolgen zu Nettopreisen zzgl. Gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Veränderungen des Umsatzsteuersatzes gilt § 2 Absatz 2 entsprechend. Unsere Angebote sind freibleibend, der Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder mit der Ausführung des Auftrages zustande.
2.) Preis- u. Kostenänderungen (insbesondere tarifliche Lohnerhöhungen oder Materialverteuerungen) berechtigen zu einer Preiskorrektur, bei Nichtkaufleuten jedoch nur, sofern zwischen Vertragsabschluß u. vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.

§ 3
Rechnungen sind grundsätzlich sofort zahlbar u. ohne Abzug fällig. Eine Skontogewährung erfolgt nur dann u. insoweit, wie sie Inhalt unseres Angebotes ist. Sofern durch uns eine Zielgewährung erfolgt, sind die Angaben auf der Rechnung maßgeblich. Nach Ablauf des auf der Rechnung vermerkten Leistungstages tritt Verzug des Schuldners ein (§284 im BGB).

§ 4
1.) Die von uns genannte Lieferzeit ist nur als Richtzeit zu betrachten; wir bemühen uns um pünktliche Erledigung.
2.) Unvorhergesehene Hindernisse, wie Krankheit, Streik oder Lieferverzögerungen unserer Vorlieferer, die wir nicht schuldhaft zu vertreten haben, berechtigen uns auch bei ausdrücklich vereinbarten Lieferfristen zur Terminverlängerung.
3.) Falls zu unserem Leistungsumfang Natursteine etc. gehören, die zunächst noch im Steinbruch gefördert werden müssen, sind wir von unserer Leistungspflicht insoweit entbunden, wie eine Förderung nicht (insbesondere mangels Gesteinsaufkommen) bzw. nur unter Maßnahmen erfolgen könnte, die nicht mehr im Rahmen unseres üblichen Geschäftsbetriebs liegen. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche nach Maßgabe von § 8 diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.

§ 5
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Für Aufmaß u. Abrechnungen der gesamten Leistungen gelten Bestimmungen der VOB, Teil C, nach DIN 18322 Naturwerksteinarbeiten.

§ 6
Verpackungskosten sind im Preis enthalten. Lediglich Paletten, Behälter, Transportbehälter usw. werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Bei frachtfreier Rückgabe dieser Verpackungen in einwandfreiem Zustand erfolgt eine Gutschrift von 90% des berechneten Verpackungspreises.

§ 7
1.) Die bei Naturalien vorkommenden offenen Stellen, Adern, sonstige natürliche Eigenschaften etc. Stellen keine Fehler im Sinne der Paragraphen 4591, 633, I BGB dar. Die zu verwendenden Werksteine werden in Gefüge u. Farbe möglichst zusammenpassend ausgesucht. Verschiedenheit in Körnung, Abweichungen in Farbe u. Gefüge, wie Flecken, Adern u. Schattierungen sind keine Fehler, sondern Naturspiele, die nicht zu beanstanden sind. Sachgemäße Kittungen, Klammerungen, Viehrungen u. Verdoppelungen bilden bei vielen Natursteinen einen wesentlichen u. erforderlichen Bestandteil werkgerechter Bearbeitung u. berechtigen daher nicht zu Beanstandungen.
2.) Muster können nur allgemeine Farben u. Gefüge des Steins zeigen. Für Abweichungen,
die in der Natur des Materials liegen, wird keine Haftung übernommen.


§ 8
Für Gewährleistungs- u. Schadensersatzansprüche gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
a) offensichtliche Sachmängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung bzw. Erbringung der Leistung schriftlich zu rügen. Für Kaufleute gilt dieses auch hinsichtlich nicht offensichtlicher Sachmängel, sofern diese durch eine zumutbare Untersuchung feststellbar sind. Im übrigen gelten für Kaufleute die §§ 377, 378, HGB.
b) Werden Mängel erst nach der Verarbeitung gelieferter Ware oder Nutzung von uns erbrachter Leistungen erkennbar, so ist aus Beweisgründen die Verwendung der gelieferten Ware bzw. die Nutzung der erbrachten Leistungen sofort einzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich die Überprüfung der Beanstandung zu ermöglichen bzw. die Nutzung unverzüglich einzustellen.
c) Für mangelhafte Lieferung erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder der Ersatzlieferung steht dem Kunden das recht zur Minderung oder nach seiner Wahl, sofern nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist, das Recht zur Wandlung zu.
d) Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften wird insoweit ausgeschlossen, als der Schaden über den nach §§ 483, 480 II, 635 BGB zu ersetzenden hinausgehend vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorliegt.
e) Im Verkehr mit Kaufleuten sind Schadensersatzansprüche gemäß dem vorhergehenden Absatz ausgeschlossen, es sei denn, dass ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gegeben ist. Für bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbaren Schäden haften wir nicht, es sei denn es ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben.
f) Schadensersatzansprüche sind aus geschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem verhalten unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
gleich ob sie auf Ansprüche aus Vertrag, vertragsähnlich oder gesetzliche Schuldverhältnisse gestützt werden, insbesondere auf Ansprüche aus Verzug, nachträglicher Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung. Soweit es sich um Pflichten handelt, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind oder insoweit der Pflichtverstoß Gefahren für Leben u. Gesundheit mit sich bringt, haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit..

§ 9
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen Geschäften, auch der laufenden Geschäftsverbindung ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung seitens des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig gestellt.

§ 10
1.) Bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung u. der vertraglichen Nebenforderungen gegen den Käufer bleiben die gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers.
2.) Im Verkehr mit Kaufleuten erstreckt sich dieser Eigentumsvorbehalt auf alle Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung - einschließlich Kontokorrentsaldo.
3.) Die Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter veräußert oder verarbeitet werden. Wird sie weiter veräußert oder verarbeitet, so steht die daraus entstehende Kaufpreis- oder Werklohnforderung bis zur Höhe der Gesamtforderung des Verkäufers zum Zeitpunkt ihrer Entstehung dem Verkäufer zu. Der Käufer tritt schon jetzt diese künftige
Kaufpreis- oder Werklohnforderung an den Verkäufer ab. Übersteigt der Wert der dem Verkäufer gegebenen Sicherung die Lieferungsforderung um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

§ 11
Tritt nachträglich eine wesentliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden ein oder erlangen wir nachträglich von der Kreditunwürdigkeit des Kunden Kenntnis, so können wir
a) die uns aus dem gegenseitigen Vertrage obliegende Leistung verweigern, bis vom Kunden die
die Gegenleistung bewirkt oder die Sicherheit für sie geleistet wird.
b) von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde trotz Aufforderung zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist,
c) von dem Vertrag zurücktreten, wenn die von uns noch zu erbringende Leistung einen derartig individuellen Charakter hat, dass das Produkt dieser Leistung auf dem freien Markt unter Inkaufnahme eines erheblichen Werkverlustes veräußerlich wäre.

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